Die Anzahl der Mitarbeitenden ist erforderlich, um den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsumfang zu berechnen. Nutzen Sie den Schieberegler, um die Zahl nach links oder rechts anzupassen.
Die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt ist gemäß DGUV Vorschrift 2 für alle Unternehmen verpflichtend.
Die Unterweisungen müssen regelmäßig von allen Mitarbeitenden durchgeführt werden, um deren Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten (§ 12 ArbSchG).
Wir bieten ergänzende Schulungen zu aktuellen Themen an, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen hinausgehen. Teilen Sie uns mit, ob in Ihrem Unternehmen weiterer Schulungsbedarf besteht.
Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus, inklusive Rechtsform Ihres Unternehmens. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden. Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Anfrage. Wir werden diese schnellstmöglich bearbeiten und setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Sollten Sie bis dahin eine Frage haben, wenden Sie sich gerne an kundenservice@mittelstandsschutz.de.